Die Gärtnerinnen und Gärtnerschule (GGS) ist eine 500 berufsbegleitende Stunden-Ausbildung für Erwachsene
(2. Bildungsweg für landwirtschaftliche Gärtner)
Aufnahmevoraussetzung der GGS ist:
- die Vollendung des 18. Lebensjahres und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder
ODER
- die erfolgreiche Absolvierung einer mittleren oder höheren Schule
ODER
- die Vollendung des 20. Lebensjahres“
UND beginnende / bereits begonnene Praxissammlung in der Gartenbaubranche
Kosten für die GGS: (Änderungen vorbehalten)
Der Unterricht ist kostenlos (Öffentliche Schule)
Richtpreis Lehrmittelbeitrag € 400,– (+ 150 Euro bei Schwerpunkt Floristik)
Schulbücher ca. € 150,– (selbst zu besorgen)
Termine / Organisation:
im Ausmaß von 500 Stunden in mehrtägigen Blöcken (Inklusive 150 Stunden Praxis)
Die GGS-Ausbildung startet alle 2 Jahre.
Organisation:
Der Unterricht wird an ca. 50 Tagen (meist ganztägig mit 8 bzw. 9 Stunden) in Blöcken von meist 2-4 Tagen angeboten (also im Durchschnitt etwa 3-4 Tage je Monat).
Termine GGS9: (Änderungen vorbehalten!)
Mi-Sa 20.-23.09.2023
Mo-Mi 06.-08.11.2023
Mi-Sa 29.11.-02.12.2023
Mi-Sa 24.-27.01.2024
Mi-Sa 14.-17.02.2024
Do-Sa 14.-16.03.2024
Mi-Sa 17.-20.04.2024
Mo-Mi 27.-29.05.2024
Mi-Sa 19.-22.06.2024
Mi-Sa 18.-21.09.2024
Mi-Sa 06.-09.11.2024
Mi-Sa 20.-23.11.2024
Mi-Sa 08.-11.01.2025
Di-Fr 28.-31.01.2025
Di-Fr 25.-28.02.2025
Meist 3-4 Tagesblöcke ca. 1x je Monat. Die Ausbildung geht von Herbst 2023 bis Frühling 2025.
Um die 500 Stunden Ausbildung berufsbegleitend zu ermöglichen, wird diese Ausbildung auf
eineinhalb Jahre ausgedehnt.
Eine Ablegung der Facharbeiterprüfung ist ab 2025 möglich, sofern die geforderte Praxiszeit vorhanden ist.
Die nächste GGS-Ausbildung startet im Herbst 2025. Anmeldung ist bereits möglich.
Anmeldeformular und die nötigen Unterlagen per E-Mail an:
(Betreff: GGS-Anmeldung) oder per Fax: 02734/2106-66 oder postalisch
Ziel ist ein Berufsabschluss (Ablegen einer Facharbeiterprüfung)
Facharbeiterprüfung zum landwirtschaftlichen Gärtner*in
(Landwirtschaftskammer)
Für die anschließende Ablegung einer Facharbeiterprüfung zum landwirtschaftlichen Gärtner*in ist zusätzlich der Nachweis einer fachlichen Praxiszeit erforderlich.
(2 Jahre Vollzeit in einem produzierenden Betrieb oder 4 Jahre Vollzeit in einem gewerblichen Betrieb; bei Teilzeit verlängert sich die Dauer bis man genannte Praxiszeit beisammen hat)
Informationen über die Zulassungsbedingungen zur Facharbeiterprüfung erhalten Sie auch bei der NÖ Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bei der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, Tel. 050259-22405
Lerninhalte orientieren sich am Gartenbau Facharbeiter-Ausbildungsplan NÖ: www.lehrlingsstelle.at
Lehrabschlussprüfung in Floristik bzw. Garten- und Grünflächengestaltung
(Wirtschaftskammer)
Für die Lehrberufe Florist*in bzw. Garten-und Grünflächengestalter*in müssen mindestens 18 Monate einschlägige Praxiszeit nachgewiesen werden, um zur Lehrabschlussprüfung zugelassen zu werden.
Unterrichtsfächer:
Gegenstand |
Stunden |
Unternehmensführung * |
80 |
Politische Bildung |
20 |
Gartenbautechnik * |
60 |
Gartenbauliche Grundlagen * |
90 |
Zierpflanzenbau * |
0-60 |
Baumschule mit Obstbau * |
0-60 |
Gemüsebau * |
0-60 |
Floristik * |
0-40 |
Garten- und Grünflächengestaltung * |
0-40 |
Praktischer Unterricht |
150 |
Service: GGS-Bücherliste
H I E R, auf der Homepage des Bundesverbandes der Österreichischen Gärtner sind Lehrbetriebe in der Umgebung zu finden.
* Gegenstand mit praktischem Unterricht
Wählbarer Produktionsschwerpunkt
- Zierpflanzenbau
- Gemüsebau und Kräuterproduktion
- Baumschule mit Staudenkunde
Wählbarer Dienstleistungsschwerpunkt
- Garten- und Grünflächengestaltung (Garten- und Landschaftsbau)
- Floristik (Blumenbinderei)