2. Bildungsweg GGS-Gärtner*innenschule
Die Gärtnerinnen und Gärtnerschule (GGS) ist eine 500 berufsbegleitende Stunden-Ausbildung für Erwachsene
(2. Bildungsweg für landwirtschaftliche Gärtner)
Aufnahmevoraussetzung der GGS ist:
- die Vollendung des 18. Lebensjahres und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder
ODER
- die erfolgreiche Absolvierung einer mittleren oder höheren Schule
ODER
- die Vollendung des 20. Lebensjahres“
UND beginnende / bereits begonnene Praxissammlung in der Gartenbaubranche
Kosten für die GGS: (Änderungen vorbehalten)
Der Unterricht ist kostenlos (Öffentliche Schule)
Richtpreis Lehrmittelbeitrag € 400,– (+ 150 Euro bei Schwerpunkt Floristik)
Schulbücher ca. € 150,– (selbst zu besorgen)


Termine / Organisation:
im Ausmaß von 500 Stunden in mehrtägigen Blöcken (Inklusive 150 Stunden Praxis)
Organisation:
Der Unterricht wird an ca. 50 Tagen (meist ganztägig mit 8 bzw. 9 Stunden) in Blöcken von meist 2-4 Tagen angeboten (also im Durchschnitt etwa 3-4 Tage je Monat).
Termine GGS8: (Änderungen vorbehalten!)
Start: Mi-Sa 22.-25.09.2021
Mi-Sa 03.-06.11.2021
Do-Sa 09.-11.12.2021
Di-Fr 25.-28.01.2022
Do-Sa 17.-19.02.2022
Mi-Sa 09.-12.03.2022
Mi-Sa 30.03.-02.04.2022
Mi-Sa 20.-23.04.2022
Mo-Mi 23.-25.05.2022
Mi-Fr 01.-03.06.2022
Do-Sa 22.-24.09.2022
Mo-Di 03.-04.10.2022
Do-Sa 03.-05.11.2022
Mo-Mi 05.-07.12.2022
Do-Sa 12.-14.01.2023
Do-Sa 16.-18.02.2023
Um die 500 Stunden Ausbildung berufsbegleitend zu ermöglichen, wird diese Ausbildung auf
eineinhalb Jahre ausgedehnt.
Eine Ablegung der Facharbeiterprüfung ist ab 2023 möglich, sofern die geforderte Praxiszeit vorhanden ist.
Anmeldungen für die GGS9 mit Start Herbst 2023 werden bereits angenommen. Diese Ausbildung endet im Frühjahr 2025.
Anmeldeformular und die nötigen Unterlagen per E-Mail an:
(Betreff: GGS-Anmeldung) oder per Fax: 02734/2106-66 oder postalisch
Ziel ist ein Berufsabschluss (Ablegen einer Facharbeiterprüfung)
Facharbeiterprüfung zum landwirtschaftlichen Gärtner*in
(Landwirtschaftskammer)
Für die anschließende Ablegung einer Facharbeiterprüfung zum landwirtschaftlichen Gärtner*in ist zusätzlich der Nachweis einer fachlichen Praxiszeit erforderlich.
(2 Jahre Vollzeit in einem produzierenden Betrieb oder 4 Jahre Vollzeit in einem gewerblichen Betrieb; bei Teilzeit verlängert sich die Dauer bis man genannte Praxiszeit beisammen hat)
Informationen über die Zulassungsbedingungen zur Facharbeiterprüfung erhalten Sie auch bei der NÖ Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bei der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, Tel. 050259-22405
Lerninhalte orientieren sich am Gartenbau Facharbeiter-Ausbildungsplan NÖ: www.lehrlingsstelle.at
Lehrabschlussprüfung in Floristik bzw. Garten- und Grünflächengestaltung
(Wirtschaftskammer)
Für die Lehrberufe Florist*in bzw. Garten-und Grünflächengestalter*in müssen mindestens 18 Monate einschlägige Praxiszeit nachgewiesen werden, um zur Lehrabschlussprüfung zugelassen zu werden.
Unterrichtsfächer:
Gegenstand |
Stunden |
Unternehmensführung * |
80 |
Politische Bildung |
20 |
Gartenbautechnik * |
60 |
Gartenbauliche Grundlagen * |
90 |
Zierpflanzenbau * |
0-60 |
Baumschule mit Obstbau * |
0-60 |
Gemüsebau * |
0-60 |
Floristik * |
0-40 |
Garten- und Grünflächengestaltung * |
0-40 |
Praktischer Unterricht |
150 |
Service: GGS-Bücherliste
H I E R, auf der Homepage des Bundesverbandes der Österreichischen Gärtner sind Lehrbetriebe in der Umgebung zu finden.
* Gegenstand mit praktischem Unterricht
Wählbarer Produktionsschwerpunkt
- Zierpflanzenbau
- Gemüsebau und Kräuterproduktion
- Baumschule mit Staudenkunde
Wählbarer Dienstleistungsschwerpunkt
- Garten- und Grünflächengestaltung (Garten- und Landschaftsbau)
- Floristik (Blumenbinderei)