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2. Bildungsweg GGS-Gärtner*innenschule

Die Gärtnerinnen und Gärtnerschule (GGS) ist eine 500 berufsbegleitende Stunden-Ausbildung für Erwachsene
(2. Bildungsweg für landwirtschaftliche Gärtner)

Aufnahmevoraussetzung der GGS ist:

  • die Vollendung des 18. Lebensjahres und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder

ODER

  • die erfolgreiche Absolvierung einer mittleren oder höheren Schule

ODER

  • die Vollendung des 20. Lebensjahres“           

UND   beginnende / bereits begonnene Praxissammlung in der Gartenbaubranche

Kosten für die GGS:  (Änderungen vorbehalten) 
            Der Unterricht ist kostenlos (Öffentliche Schule)
            Richtpreis Lehrmittelbeitrag € 400,– (+ 150 Euro bei Schwerpunkt Floristik)
            Schulbücher  ca.  € 150,–  (selbst zu besorgen)

 

 

 

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Termine / Organisation:
im Ausmaß von 500 Stunden in mehrtägigen Blöcken (Inklusive 150 Stunden Praxis)

Die GGS-Ausbildung startet alle 2 Jahre.

Organisation: 
Der Unterricht wird an ca. 50 Tagen (meist ganztägig mit 8 bzw. 9 Stunden) in Blöcken von meist 2-4 Tagen angeboten (also im Durchschnitt etwa 3-4 Tage je Monat). 

Termine GGS9: (Änderungen vorbehalten!)

 Mi-Sa    20.-23.09.2023

Mo-Mi  06.-08.11.2023

Mi-Sa    29.11.-02.12.2023

Mi-Sa    24.-27.01.2024

Mi-Sa    14.-17.02.2024

Do-Sa    14.-16.03.2024

Mi-Sa    17.-20.04.2024

Mo-Mi   27.-29.05.2024

Mi-Sa    19.-22.06.2024

Mi-Sa    18.-21.09.2024

Mi-Sa    06.-09.11.2024

Mi-Sa    20.-23.11.2024

Meist 3-4 Tagesblöcke ca. 1x je Monat. Die Ausbildung geht von Herbst 2023 bis Frühling 2025.

         

Um die 500 Stunden Ausbildung berufsbegleitend zu ermöglichen, wird diese Ausbildung auf
eineinhalb  Jahre ausgedehnt. 

Eine Ablegung der Facharbeiterprüfung ist ab 2025 möglich, sofern die geforderte Praxiszeit vorhanden ist.

Die nächste GGS-Ausbildung startet im Herbst 2025. Anmeldung ist bereits möglich.

ANMELDEFORMULAR GGS  

Anmeldeformular und die nötigen Unterlagen per E-Mail an:
    (Betreff: GGS-Anmeldung)  oder per Fax: 02734/2106-66  oder postalisch

Ziel ist ein Berufsabschluss (Ablegen einer Facharbeiterprüfung)

Facharbeiterprüfung zum landwirtschaftlichen Gärtner*in
(Landwirtschaftskammer)

Für die anschließende Ablegung einer Facharbeiterprüfung zum landwirtschaftlichen Gärtner*in ist zusätzlich der Nachweis einer fachlichen Praxiszeit erforderlich.
(2 Jahre Vollzeit in einem produzierenden Betrieb oder 4 Jahre Vollzeit in einem gewerblichen Betrieb; bei Teilzeit verlängert sich die Dauer bis man genannte Praxiszeit beisammen hat)

Informationen über die Zulassungsbedingungen zur Facharbeiterprüfung erhalten Sie auch bei der NÖ Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bei der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, Tel. 050259-22405

Lerninhalte orientieren sich am Gartenbau Facharbeiter-Ausbildungsplan NÖ:  www.lehrlingsstelle.at 

Lehrabschlussprüfung in Floristik bzw. Garten- und Grünflächengestaltung
(Wirtschaftskammer)

Für die Lehrberufe Florist*in bzw. Garten-und Grünflächengestalter*in müssen mindestens 18 Monate einschlägige Praxiszeit nachgewiesen werden, um zur Lehrabschlussprüfung zugelassen zu werden.

Unterrichtsfächer:

Gegenstand

Stunden

Unternehmensführung *

80

Politische Bildung

20

Gartenbautechnik *

60

Gartenbauliche Grundlagen *

90

Zierpflanzenbau *

0-60

Baumschule mit Obstbau *

0-60

Gemüsebau *

0-60

Floristik *

0-40

Garten- und Grünflächengestaltung *

0-40

Praktischer Unterricht

150

Service: GGS-Bücherliste

H I E R, auf der Homepage des Bundesverbandes der Österreichischen Gärtner sind Lehrbetriebe in der Umgebung zu finden.

* Gegenstand mit praktischem Unterricht

 Wählbarer Produktionsschwerpunkt

  • Zierpflanzenbau
  • Gemüsebau und Kräuterproduktion
  • Baumschule mit Staudenkunde

Wählbarer Dienstleistungsschwerpunkt

  • Garten- und Grünflächengestaltung (Garten- und Landschaftsbau) 
  • Floristik (Blumenbinderei)